Garantiebedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Garantiegeber

Diese Garantie wird gewährt durch:

Ebinger GmbH
Edesheimer Straße 51
76835 Rhodt

+49 6323 9374650

§ 2 Umfang der Garantie

Der Garantiegeber gewährt dem Käufer eine freiwillige Herstellergarantie auf die Automatik-Schlauchaufroller der Serie R3 (DR 100-R3, DR 200-R3, DR 300-R3, AR 100-R3, AR 200-R3) für einen Zeitraum von 60 Monaten ab dem Kaufdatum.

Die Garantie umfasst Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen und bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen oder innerhalb der Garantiezeit aufgetreten sind.

§ 3 Ausschlüsse

Von der Garantie ausdrücklich ausgenommen sind:

a) Verschleiß

Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf natürlichem Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Betrieb beruhen. Hierzu zählen beim Schlauchaufroller insbesondere:

  • Schlauch (Porosität, Risse, Verhärtung durch UV- oder Witterungseinfluss)
  • Dichtungsringe, O-Ringe und Schlauchanschlüsse
  • Aufrollmechanismus (Federn, Rastmechanik) bei normalem Gebrauch
  • Lager und Drehgelenke der Trommel
  • Kunststoffteile (Versprödung, Ausbleichen durch Witterung)
  • Beschichtungen und Oberflächen des Gehäuses

b) Eigenverschulden und unsachgemäße Behandlung

Schäden, die verursacht wurden durch:

  • unsachgemäßen oder bestimmungswidrigen Gebrauch
  • fehlerhafte Montage oder Installation durch den Käufer oder Dritte
  • Nichtbeachten der Bedienungsanleitung oder Sicherheitshinweise
  • eigenmächtige Veränderungen, Umbauten oder Reparaturversuche
  • äußere Einwirkungen wie Überfahren des Schlauchs, Frost, Knicken, mechanische Beschädigung oder höhere Gewalt

c) Transportkosten

Die Kosten für den Transport des Produktes zum Garantiegeber oder einer von ihm benannten Servicestelle trägt der Käufer. Gleiches gilt für Verpackungs- und Versicherungskosten im Zusammenhang mit der Einsendung. Die Rücksendekosten nach erfolgter Garantieleistung trägt der Garantiegeber.

d) Gewerbliche Nutzung

Diese Garantie gilt ausschließlich für den privaten Endverbraucher. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden oder Mängel, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen, beruflichen oder sonstigen nicht privaten Nutzung des Produktes entstanden sind. Als gewerbliche Nutzung gilt insbesondere der Einsatz in Betrieben, Behörden, Vereinen, Vermietungen oder sonstigen kommerziellen Zwecken.

§ 4 Inanspruchnahme der Garantie

Zur Geltendmachung der Garantie ist der Käufer verpflichtet:

  • den Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung schriftlich oder per E-Mail beim Garantiegeber anzuzeigen
  • den Kaufnachweis (z. B. Kassenbon oder Rechnung) vorzulegen,
  • das Produkt auf eigene Kosten einzusenden (siehe § 3 c).

Eine verspätete Mängelanzeige führt nicht zum Verlust des Garantieanspruchs, sofern der Mangel nachweislich innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist und die Verzögerung nicht auf Verschulden des Käufers beruht.

§ 5 Garantieleistung

Im Garantiefall entscheidet der Garantiegeber nach freiem Ermessen über:

  • Reparatur des Produktes,
  • Lieferung eines gleichwertigen Ersatzproduktes oder
  • Erstattung des Kaufpreises.     

Ein Anspruch des Käufers auf eine bestimmte Art der Garantieleistung besteht nicht.

Die Inanspruchnahme der Garantie – gleich ob durch Reparatur oder Lieferung eines Ersatzproduktes – verlängert oder erneuert die ursprüngliche Garantiefrist nicht. Maßgeblich bleibt stets das ursprüngliche Kaufdatum.

§ 6 Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung

Diese Garantie berührt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer gemäß §§ 434 ff. BGB. Diese Rechte bestehen unabhängig von dieser Garantie und werden durch sie weder eingeschränkt noch ersetzt.

§ 7 Sonstiges

Auf diese Garantie findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz des Garantiegebers.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.