Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Rechtsgeschäfte gelten, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich folgende Bestimmungen.
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Unsere Angebote sind freibleibend. Uns erteilte Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung des bestellten Gegenstandes für uns verbindlich. Nebenabreden, insbesondere mit unseren Vertretern, sind nur gültig, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
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Preise gelten freibleibend bis zum Liefertag. Berechnung erfolgt zu den an diesem Tag gültigen Preisen. Diese verstehen sich für Lieferung ab Lager Rhodt ausschließlich Verpackung. Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt.
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Die vereinbarte Lieferzeit gilt ab Werk und wird nach Möglichkeit eingehalten. Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ansprüche aus verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
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Die Lieferung erfolgt ab Lager für Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch dann mit dem Verlassen des Lagers über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
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Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweiliegen Wechseldiskontsatzes der Deutschen Bundesbank zuzüglich 2 % p.A. zu berechnen. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, wird durch diese Regelung nicht beschränkt.
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Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr zu veräußern. Daraus entstehende Forderungen gehen mit Ihrer Enstehung auf uns über, falls uns soweit uns bis zu diesem Zeitpunkt Forderungen gegen den Besteller zustehen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
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Der Besteller ist vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weder berechtigt, die gelieferten Gegenstände zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, noch die uns aus der Weiterveräußerung zustehende Forderungen zu verpfänden oder abzutreten. Von Pfändungen unserer Waren durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.
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Für die einwandfreie Beschaffenheit unserer Waren leisten wir - unter Auschluß weitergehenderAnsprüche wie u.a., Wandlung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Ersatz von Folgeschäden -ausschließlich eine Gewähr in der Weise, daß wir alle binnen angemessener Frist nach unserer Wahl ausbessern oder ab Lager neu liefern, die innerhalb von 6 Monaten seit der Inbetriebnahme, längstens jedoch innerhalb von 12 Monaten, gerechnet vom Tage der Lieferung ab Werk nachweisbar infolge Verwendung ungeeigneten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden. Die Mängelrüge ist unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich zu erheben. Für Schäden, die durch natürlichen Verschleiß, übermäßige Beanspruchung oder sonstige unsachgemäße Behandlung eintreten, übernehmen wir keine Gewähr.
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Soweit ihr Ausschluß gesetzlich zulässig ist, sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art, auch im Zusammenhang mit etwaigen Nebenverpfllichtungen gegen uns oder unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
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Erfüllungsort ist Rhodt/Weinstraße und alleiniger Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist Landau i.d. Pfalz.